Allgemeine Geschäftsbedingungen

für IT-Beratungs- und Dienstleistungen · Gordon Graff, Berlin

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Gordon Graff, Nordbahnstr. 25, 13409 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über IT-Beratung, Microsoft 365 Consulting, Modern-Workplace-Engineering und verwandte Dienstleistungen geschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail stellen noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar.

§ 3 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem individuellen Projektvertrag. Dazu können insbesondere gehören:

  • Microsoft 365 Tenant-Konfiguration und Administration
  • Entra ID / Azure AD – Identity- und Access-Management
  • Microsoft Intune – Endpoint- und Mobile-Device-Management
  • Exchange Online, Teams, SharePoint Beratung und Implementierung
  • Security & Compliance (Defender, Purview, Conditional Access)
  • Microsoft Copilot Readiness und Rollout
  • Schulungen und Workshops für Endanwender und IT-Abteilungen
  • Dokumentation und technische Konzepte

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Change Request). Mehraufwand durch Änderungswünsche des Auftraggebers wird gesondert vergütet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Insbesondere hat der Auftraggeber:

  • Administrative Zugänge (Global Admin, oder delegierte Administratorrollen) rechtzeitig einzurichten
  • Einen internen Ansprechpartner für fachliche Rückfragen zu benennen
  • Testumgebungen und Testgeräte bei Bedarf bereitzustellen
  • Erforderliche interne Genehmigungen (Change-Management, Compliance) eigenverantwortlich einzuholen

Verzögerungen, die auf nicht rechtzeitig erbrachten Mitwirkungen des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Etwaige Mehraufwände werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Tagessatz oder Festpreis gemäß Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.

Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen auf Basis des geleisteten Aufwands zu stellen.

§ 6 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Konfigurationsdetails, Zugangsdaten sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 7 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers erhält, ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden bei grobem Verschulden sowie für Schäden, für die eine verschuldensunabhängige Haftung gesetzlich vorgesehen ist.

Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz vorliegt.

Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit richtet sich nach der individuellen Projektvereinbarung. Dauerschuldverhältnisse (Retainer, Managed Services) können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nicht abweichend vereinbart.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug ist oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Mai 2026 · Gordon Graff, Berlin